Ferien und Feiertage
An gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien fällt der Unterricht aus, ohne dass dies Einfluss auf das Honorar hat. Die Unterrichtsgebühr ist daher als auf`s Jahr verteilte Durchschnittsgebühr zu verstehen.
Abbuchung
Die Unterrichtsgebühr wird monatlich wahlweise zu 1-ten oder15-ten im Voraus vom Konto abgebucht. Falls die abgebuchte Unterrichtsgebühr zurückgebucht wird (z.B. wg. mangelnder Deckung),kostet das seitens der Bank 3€ Bearbeitungsgebühr. Diese wird dem Schüler bei der nächsten Abbuchung zulastgelegt.
Unterrichtsausfall / Krankheit
Nimmt der/die Schüler/in am Unterricht nicht teil, so kann dieLehrkraft die entsprechende Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistungverpflichtet zu sein. Kann die Lehrkraft den Unterrichtnicht erteilen, wird dieser nach-bzw. vorgegeben, eine andere Lehrkraft für Vertretungsunterricht gestellt oder das anteilige Honorar zurückerstattet. Wird der Nachholtermin seitens Schüler nicht wahrgenommen, dann verfällt dieser.
Der/die Schüler/in wird ausdrücklich gebeten, im Falle einer ansteckenden Erkrankung (z.B Grippe, Magen-Darm Infekt oder starke Erkältung) von der Teilnahme am Unterricht abzusehen .
Vertragslaufzeit/Kündigung
Mindestvertragslaufzeit beträgt 3 Monate. Kündigung ist jeweils zum Quartalsende möglich und hat 6 Wochen vorher schriftlich zu erfolgen.